Fachwirte im Gastgewerbe
Ziel der Prüfung
Ziel der Prüfung ist der Nachweis von Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen, die durch die Fortbildung zum Fachwirt / zur Fachwirtin im Gastgewerbe erworben worden sind. Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die Prüfungsteilnehmenden die notwendigen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen besitzen, folgende Aufgaben eines Fachwirtes / einer Fachwirtin im Gastgewerbe verantwortlich wahrzunehmen:
- Selbstständiges Umsetzen von Führungsaufgaben unter Anwendung von wirtschaftlichen, rechtlichen und sozialen Vorgaben
- Erkennen von Gästeerwartungen und Bewerten neuer Entwicklungen sowie Planung, Durchführung und Kontrolle gastgewerblicher Leistungen
- Zielorientiertes Einsetzen von Marketinginstrumenten mit geeigneten Kommunikationsmitteln