Aus- und Weiterbildungspädagogen
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Aus- und Weiterbildungspädagoge/Geprüfte Aus- und Weiterbildungspädagogin vom 21. August 2009Ziel der Prüfung
Ziel der Prüfung ist der Nachweis der notwendigen Qualifikationen, die folgenden Aufgaben eigenständig und verantwortlich wahrnehmen zu können:
- Bildungsprozesse in der Berufsausbildung sowie betrieblichen Weiterbildung ganzheitlich planen und durchführen, dabei insbesondere:
- Ausbildungsordnungen umsetzen und betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen planen,
- Auszubildende gewinnen, auswählen und beraten, Beschäftigte in Bildungs- und Lernfragen beraten,
- Bildungsmaßnahmen organisatorisch und pädagogisch unter Mitwirkung Anderer realisieren,
- Auszubildende und Beschäftigte lernbegleiten sowie individuell fördern,
- Fachkräfte in der Aus- und Weiterbildung berufspädagogisch begleiten,
- die Qualität der Lehr- und Lernprozesse sichern und optimieren.
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