Berufsspezialist für fremdsprachige Kommunikation
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Berufsspezialist für fremdsprachige Kommunikation/Geprüfte Berufsspezialistin für fremdsprachige KommunikationZiel der Prüfung
Bei der schriftlichen Prüfung ist festzustellen, ob die zu prüfende Person
in der Lage ist, in Industrie-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen komplexe Fachaufgaben der fremdsprachigen Kommunikation unter Berücksichtigung der ökonomischen und interkulturellen Rahmenbedingungen eigenständig und verantwortlich wahrzunehmen.
- Verfassen und Gestalten der Korrespondenz und anderer unternehmensbezogenen Dokumente
a) adressaten- und funktionsgerecht
b) unter Berücksichtigung interkultureller Aspekte
c) durch Anwendung der Fachterminologie der Handelskorrespondenz - Aufbereitung, Wiedergabe und Auswerten wirtschaftsbezogener Sachverhalte
- Beschaffen von Informationen
- Systematisches und strukturiertes Planen, Organisieren und Umsetzen von unternehmensbezogenen Fachaufgaben
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