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Berufsspezialist für fremdsprachige Kommunikation

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Berufsspezialist für fremdsprachige Kommunikation/Geprüfte Berufsspezialistin für fremdsprachige Kommunikation

Ziel der Prüfung

Bei der schriftlichen Prüfung ist festzustellen, ob die zu prüfende Person
in der Lage ist, in Industrie-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen komplexe Fachaufgaben der fremdsprachigen Kommunikation unter Berücksichtigung der ökonomischen und interkulturellen Rahmenbedingungen eigenständig und verantwortlich wahrzunehmen. 

  1. Verfassen und Gestalten der Korrespondenz und anderer unternehmensbezogenen Dokumente  
    a) adressaten- und funktionsgerecht 
    b) unter Berücksichtigung interkultureller Aspekte
    c) durch Anwendung der Fachterminologie der Handelskorrespondenz
  2. Aufbereitung, Wiedergabe und Auswerten wirtschaftsbezogener Sachverhalte
  3. Beschaffen von Informationen
  4. Systematisches und strukturiertes Planen, Organisieren und Umsetzen von unternehmensbezogenen Fachaufgaben
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   Informationen für Prüfungsteilnehmende  

Kontakt

Ilaria Muscas
Ilaria Muscas Projektreferentin

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