Finanzdienstleistungen (Fachberater)
Prüfungsverordnung vom 9. Februar 2012 (BGBl. 2012 Teil I Nr. 10)Ziel der Prüfung
Sie beraten im Hinblick auf Geld- und Vermögensanlagen, Personenvorsorge und Sach- und Vermögenssicherung. Außerdem führen sie Beratungen im Bereich der Immobilienanlagen und Finanzierungen eigenständig und verantwortungsvoll durch.
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