Industriefachwirte
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Industriefachwirt und Geprüfte Industriefachwirtin vom 26. März 2014Ziel der Prüfung
Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum "Geprüften Industriefachwirt" und zur "Geprüften Industriefachwirtin", um in Industrieunternehmen unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen.
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