Kunststoff und Kautschuk (Industriemeister)
Verordnung zur Prüfung zum Fortbildungsabschluss Geprüfte/-r Industriemeister/-in – Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk vom 13.05.2014 (BGBl. I S. 515, 780, 1621), geändert durch Art. 71 am 9.12.2019 (BGBl. I S. 2153)Ziel der Prüfung
Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum "Geprüften Industriemeister – Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk" oder zur "Geprüften Industriemeisterin – Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk" und damit die Befähigung,
- in Betrieben unterschiedlicher Größe sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen und
- sich auf Änderungen von Methoden und Systemen in der Produktion, auf neue Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und -entwicklung einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Betrieb mitzugestalten.
"Geprüfte Industriemeister – Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk" steuern Arbeitsprozesse in Betrieben der Kunststoff- und Kautschukverarbeitung, überwachen Fertigungsabläufe, sorgen für die Einsatzbereitschaft der Betriebsmittel und führen Qualitätskontrollen durch. Zur Auswahl stehen die Wahlpflichtqualifikationsschwerpunkte: Bearbeitungstechnik, Verarbeitungstechnik und Kunststoff- und Kautschuktechnik, Faserverbundtechnik. Sie sind befähigt und befugt, Aufgaben der betrieblichen Aus- und Weiterbildung wahrzunehmen.
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