Mechatronik (Industriemeister)
Verordnung zur Prüfung zum Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin – Fachrichtung Mechatronik vom 19.10.2005 (BGBl. I S. 3037), zul. geändert durch Art. 52 der VO vom 9.12.2019 (BGBl. I S. 2153)Ziel der Prüfung
Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum Geprüften Industriemeister/zur Geprüften Industriemeisterin - Fachrichtung Mechatronik und damit die Befähigung:
- in Betrieben unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in unterschiedlichen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen und
- sich auf verändernde mechatronische Systeme, auf sich verändernde Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und -entwicklung flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Betrieb mitzugestalten.
Geprüfte Industriemeister – Fachrichtung Mechatronik sind qualifiziert, in den betrieblichen Funktionsfeldern "Maschinen-/Anlagenbau und -betrieb", "Montage und Inbetriebnahme" sowie "Betriebserhaltung und Service" handlungsspezifische Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben zu übernehmen. Sie sind befähigt und befugt, Aufgaben der betrieblichen Aus- und Weiterbildung wahrzunehmen.
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