Metall (Industriemeister)
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Metall, zuletzt geändert durch Art. 14 der Verordnung vom 9.12.2019 (BGBl. I S. 2153)Weitere Tipps zur Prüfungsvorbereitung und einen Überblick über das Lernmaterial erhalten Sie auf unserer Themenseite zur Industriemeister Metall Prüfung in unserem Shop.
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Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum Industriemeister und damit die Befähigung:
- in Betrieben unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen und
- sich auf verändernde Methoden und Systeme in der Produktion, auf sich verändernde Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und -entwicklung flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Betrieb mitzugestalten.
Geprüfte Industriemeister Metall sind qualifiziert, in den betrieblichen Funktionsfeldern "Betriebserhaltung – Fertigung – Montage" handlungsspezifische Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben zu übernehmen. Sie sind befähigt und befugt, Aufgaben der betrieblichen Aus- und Weiterbildung wahrzunehmen.
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