Pharmazie (Industriemeister)
Verordnung zur Prüfung zum Fortbildungsabschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin – Fachrichtung Pharmazie v. 26.08.2010 (BGBl. I S. 1249), zul. geändert mit Art. 54 vom 9.12.2019 (BGBl. I S. 2153)Ziel der Prüfung
Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum "Geprüften Industriemeister – Fachrichtung Pharmazie" oder zur "Geprüften Industriemeisterin – Fachrichtung Pharmazie" und damit die Befähigung,
- in Betrieben unterschiedlicher Größe sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen und
- sich auf Änderungen von Methoden und Systemen in der Produktion, auf neue Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und -entwicklung einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Betrieb mitzugestalten.
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