Schutz und Sicherheit (Meister)
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister/Geprüfte Meisterin für Schutz und Sicherheit vom 26. März 2003Ziel der Prüfung
Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum Geprüften Meister/zur Geprüften Meisterin für Schutz und Sicherheit und damit die Befähigung:
- in privaten und öffentlichen Unternehmen unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Branchen und Tätigkeitsfeldern eines Unternehmens Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen und
- sich auf veränderte Methoden und Systeme, auf sich verändernde Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und -entwicklung flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Unternehmen mitzugestalten.
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