Personalfachkaufleute
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Personalfachkaufmann/Geprüfte Personalfachkauffrau vom 11. Februar 2002Ziel der Prüfung
Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die zu prüfende Person die notwendigen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen besitzt, um verantwortliche Funktionen in der Personalwirtschaft eines Unternehmens, in der Personalberatung sowie bei Projekten der Personal- und Organisationsentwicklung wahrzunehmen. Die zu prüfende Person soll qualifiziert beraten und Prozesse begleiten können. Insbesondere soll die zu prüfende Person die operativen und administrativen Aufgaben der Personalarbeit beherrschen und die Entscheidungen in den Bereichen Personalpolitik, Personalplanung und Personalmarketing verantwortlich mitgestalten. Die zu prüfende Person soll verantwortliche Funktionen in der Aus- und Weiterbildung übernehmen und zeichnet sich durch fachspezifische Kommunikations- und Managementkompetenzen aus.
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