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Pharmareferenten

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Pharmareferent / Geprüfte Pharmareferentin vom 26. Juni 2007

Ziel der Prüfung

Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die notwendigen Qualifikationen und Erfahrungen vorhanden sind, um die folgenden Aufgaben eines Pharmaberaters beziehungsweise einer Pharmaberaterin im Sinne des Arzneimittelgesetzes wahrzunehmen:

  1. Angehörige von Heilberufen fachlich, kritisch und vollständig über Arzneimittel unter Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften zu informieren und
  2. Mitteilungen von Angehörigen der Heilberufe über unerwünschte Arzneimittelwirkungen und Gegenanzeigen oder sonstige Risiken bei Arzneimitteln oder Einnahmeproblemen der Therapeutika zu dokumentieren, schriftlich aufzuzeichnen und dem Auftraggebenden zu übermitteln.

Dazu gehört die Befähigung,

  • biologische, biochemische und molekularbiologische Zusammenhänge sowie die klinischen Grundlagen von Krankheitsbildern zu beschreiben,
  • Krankheitsverläufe mit Pharmakotherapien zu verknüpfen,
  • Wirkungen von Arzneimittel und Anwendungsempfehlungen zu erläutern sowie
  • Beratungsgespräche zu führen und Marketinginstrumente einzusetzen.
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