Schutz- und Sicherheitskräfte
Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft vom 23. März 2005 (BGBI. I, Seite 931)Ziel der Prüfung
Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die Qualifikation vorhanden ist, folgende im Zusammenhang stehende Aufgaben einer Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft in der Sicherheitswirtschaft (gewerbliche Sicherheitsunternehmen und betriebliche Sicherheitseinrichtungen), insbesondere in Bewachungs-, Sicherungs- und Ordnungsdiensten, Veranstaltungs- und Verkehrsdiensten, wahrnehmen zu können:
- Abwenden von Schäden und Gefahren
- Aufrechterhalten von Sicherheit und Ordnung
- Nutzen der zur Verfügung stehenden Schutz- und Sicherheitstechnik
- Kundenorientiert handeln und kommunizieren sowie deeskalierend wirken
- Beurteilen der eigenen rechtlichen Stellung sowie Berücksichtigen von Gesetzen und Vorschriften.
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