Geprüfter Berufsspezialist Sommelière (IHK)
Verordnung über die Prüfungen zum anerkannten Abschluss Geprüfter Berufsspezialist Sommelière IHK)/Geprüfte Berufsspezialistin Sommelière (IHK) vom 5. August 2003 (BGB. I S. 1568)Ziel der Prüfung
Mit der erfolgreich abgelegten Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss zum Geprüften Berufsspezialist Sommelier (IHK) und zur Geprüften Berufsspezialistin Sommelière (IHK) wird die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit auf der ersten Stufe der höherqualifizierenden Berufsbildung nachgewiesen. Die geprüfte Personen besitzen somit die die Qualifikationen im Gastgewerbe folgende Aufgaben als Fach- und Führungskraft in dem ihnen übertragenen Aufgabenbereich wahrzunehmen:
- Analysieren des Marktes und des Bedarfs sowie Entwickeln von Marketingaktivitäten,
- Entwickeln des Getränkesortimentes, Erstellen von Getränkekarten,
- Planen und Abstimmen von Budgets,
- Planen, Durchführen und Überwachen des Einkaufs von Getränken, Verbrauchsgütern und Equipment,
- Lagern und Pflegen von Getränken und Gebrauchsgütern mit dem Schwerpunkt des Weinkeller-managements,
- Beraten von Gästen und Kunden sowie Führen von verkaufsfördernden Gesprächen,
- Vorbereiten und Durchführen des Wein- und Getränkeservices,
- Durchführen der Kostenrechnung und von Preiskalkulationen,
- Beherrschen betrieblicher Abläufe und Zusammenarbeiten mit anderen Abteilungen und außerbetrieblichen Bereichen,
- Planen und Durchführen von fachspezifischen Mitarbeiterschulungen.
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