Verteilnetztechniker
DIHK-Empfehlung zum Erlass von Besonderen Rechtsvorschriften über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss "Geprüfter Verteilnetztechniker und Geprüfte Verteilnetztechnikerin"Ziel der Prüfung
Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin die notwendigen Qualifikationen besitzt, um in einem der Handlungsfelder: Wasser, Gas, Strom und/oder Fernwärme insbesondere folgende in Zusammenhang stehende Aufgaben in seinem Tätigkeitsbereich selbstständig und verantwortungsbewusst wahrzunehmen:
- verantwortliches Arbeiten in Netzen und Anlagen, im Bereich der Wasser -, Gas-, Strom- und Fernwärmeversorgung;
- Arbeiten auf der Basis von Rechtsvorschriften, anerkannter Regeln der Technik, Vorschriften der Sicherheit sowie des Gesundheits- und Umweltschutzes;
- Bauen, Betreiben, Instandhalten sowie Mitwirken bei der Planung von Netzen und Anlagen;
- Erkennen und Beurteilen von Störungen und einleiten geeigneter Maßnahmen im Rahmen des Störungsmanagements;
- Erstellen von Dokumentationen;
- Handeln nach Grundsätzen der Kosten- und Kundenorientierung;
- Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken.
Ausgangssituation
Die neue IHK-Weiterbildungsprüfung "Geprüfter Verteilnetztechniker und Geprüfte Verteilnetztechnikerin" ist auf Initiative der Versorgungsunternehmen und deren Verbände im Energie- und Wasserfach auf Basis der seit dem Jahr 2005 etablierten IHK-Prüfungsvorschriften zum "Geprüften Netzmonteur" entstanden. Die neuen Prüfungen sollen an die veränderten Anforderungen und Aufgaben einer modernen Netzführung ausgerichtet werden, die sich in den Mehrspartenunternehmen in den nächsten Jahren stellen werden.
Im Beruf stehende Facharbeiterinnen und Facharbeiter können sich weiterhin in den Handlungsfeldern Fernwärme, Gas, Strom oder Wasser qualifizieren und dann in der jeweiligen Versorgungssparte ihre Befähigung nachweisen. Je nach Ausrichtung im Unternehmen können sie sich ein- oder mehrspartig prüfen lassen. Die Prüfungsinhalte jedes einzelnen Handlungsfeldes umfassen all jene Vorschriften, Normen und technischen Regeln, die für ein verantwortliches und zukunftsorientiertes Arbeiten in den jeweiligen Netzen benötigt werden.
Neben dem theoretischen Wissenserwerb der fachrichtungsübergreifenden und fachrichtungsspezifischen Qualifikationen in den Vorbereitungslehrgängen ist es für die angehenden Verteilnetztechniker:innen erforderlich, während der Lehrgangsdauer im eigenen Unternehmen praktische Berufserfahrung in den für sie neuen Handlungsfeldern Fernwärme, Gas, Strom oder Wasser zu erwerben. Diese einschlägige Berufspraxis ist der prüfenden IHK bei der Anmeldung zur Prüfung nachzuweisen.
Grundsätzlich gilt hierbei, dass im neuen Handlungsfeld so viel Berufspraxis wie möglich erworben werden soll. Neben der rein zeitlichen Komponente ist aber auch die Breite des praktischen Einsatzbereiches entscheidend, das heißt, es sollten alle für das Profil des Verteilnetztechnikers und der Verteilnetztechnikerin wichtigen Netztätigkeiten im neuen Handlungsfeld ausreichend durchlaufen worden sein.
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