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Bewachungsgewerbe

Bewachungsverordnung vom 3. Mai 2019

Ziel der Prüfung

Zweck der Sachkundeprüfung nach § 34a Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 und Absatz 1a Satz 2 der Gewerbeordnung ist es, den Nachweis zu erbringen, dass die dort genannten Personen die für die eigenverantwortliche Wahrnehmung der Bewachungsaufgaben erforderlichen Kenntnisse über die dafür notwendigen rechtlichen Vorschriften und fachbezogenen Pflichten und Befugnisse sowie deren praktische Anwendung erworben haben.

Prüfung digital

Vermehrt bieten die IHKs auch Online-Prüfungen am PC zum Sachkundenachweis für das Bewachungsgewerbe an. Mehr Informationen finden Sie hier.

Weitere Tipps zur Prüfungsvorbereitung und einen Überblick über das Lernmaterial erhalten Sie auf unserer § 34a GewO-Prüfung in unserem Shop.

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