Freiverkäufliche Arzneimittel
Verordnung über den Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen ArzneimittelnZiel der Prüfung
Der Verkauf von freiverkäuflichen Arzneimitteln im Einzelhandel setzt in Deutschland einen Sachkundenachweis voraus (§ 50 Arzneimittelgesetz, AMG). Dieser Sachkundenachweis wird in der Regel durch eine Sachkundeprüfung vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) erlangt. Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfungsteilnehmer ausreichende Kenntnisse und Fertigkeiten über das ordnungsgemäße Abfüllen, Abpacken, Kennzeichnen, Lagern und Inverkehrbringen von freiverkäuflichen Arzneimitteln sowie Kenntnisse über die für diese Arzneimittel geltenden Vorschriften besitzt (§ 4 AMSachKV).
Informationen
Arzneimittel dürfen in Deutschland grundsätzlich nur in Apotheken verkauft werden. Ausnahme: Das Arzneimittelgesetz erlaubt in § 50 Abs. 2 den Vertrieb der sogenannten freiverkäuflichen Arzneimittel auch in Drogerien oder anderen Einzelhandelsgeschäften – vorausgesetzt, die Mitarbeiter kann die hierfür erforderliche Sachkunde nachweisen. Filialbetriebe müssen in jeder Betriebsstätte sachkundiges Personal vorhalten.
Der "Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln" ist der gleichnamigen Verordnung (AMSachKV) zufolge durch eine Prüfung zu erbringen. Abgelegt wird diese Sachkundeprüfung vor der IHK.
Die Prüfungsaufgaben werden von der DIHK-Bildungs-gGmbH erstellt. Seit 2009 sind sie bundeseinheitlich, so dass der Nachweis stets dieselben Inhalte und Anforderungen dokumentiert – ein großer Vorteil für die Unternehmen und die Prüfungsteilnehmer.
Die Prüfung dauert 75 Minuten. Anhand von 65 Mehrfachwahlaufgaben können die Kandidaten zeigen, dass sie sich ausreichend mit dem ordnungsgemäßen Abfüllen, Abpacken, Kennzeichen, Lagern und Inverkehrbringen von freiverkäuflichen Arzneimitteln auskennen sowie Kenntnisse über die für diese Arzneimittel geltenden Vorschriften besitzen.
Seit März 2021 erfolgt das Erkennen von Pflanzendrogen, die Angabe der medizinisch wirksamen Hauptinhaltsstoffe und die Auswahl der Hauptanwendungsgebiete mittels 15 Mehrfachwahlaufgaben anhand von Fotos. Sämtliche Fotos der zu bestimmenden Pflanzendrogen finden Sie unter den u.g. Prüfungsinformationen.
Einen Fragenkatalog zur Prüfung stellt der Deutsche Industrie- und Handelskammertag in seiner Broschüre "Freiverkäufliche Arzneimittel" zur Verfügung. Die Veröffentlichung können Sie beim DIHK-Verlag bestellen.
Prüfen digtial:
Vermehrt bieten die IHKs auch Online-Prüfungen am PC zur Sachkundeprüfungen an. Mehr Informationen finden Sie hier.
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