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Brandschutzbeauftrager (IHK)

Allgemeine Infos

Unterschiedliche Gesetze und behördliche Vorgaben verpflichten alle Unternehmen dazu, die geltenden Brandschutzvorgaben umzusetzen, zum Beispiel das Arbeitsschutzgesetz, mehrere daraus abgeleitete Verordnungen, autonome Rechtsnormen der Berufsgenossenschaften, baugesetzliche Vorgaben sowie privatrechtliche Vorgaben von Feuerversicherungen. Hierzu kann externe Unterstützung genutzt werden oder die Position eines oder einer Brandschutzbeauftragten wird eingerichtet. In jedem Fall müssen die Vorschriften umgesetzt werden.

In diesem bundeseinheitlichen IHK-Zertifikatslehrgang erwerben die Teilnehmenden Fachkenntnisse in den wichtigen Bereichen des betrieblichen Brandschutzes und können dazu nach dem erfolgreichen Abschluss der Qualifizierung in Fragen des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes kompetent beraten.

Der Abschluss der neuen Qualifizierung versetzt die Teilnehmenden in die Lage, die erforderlichen Tätigkeiten in den Bereichen der mobilen und stationären Brandschutztechnik, der Inbetriebnahme, der Bedienung und des Betriebs während des Lebenszyklus einschließlich Entsorgung, der brandschutztechnischen Dienstleistungen und Energieeffizienz mit hoher fachlicher und methodischer Kompetenz durchzuführen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: IQ-Team@wb.dihk.de

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IHK Kompetenz Plus

Über die IHK-Weiterbildungs-Suchassistenz (ISA) finden Sie Informationen zum Zertifikatslehrgang.

Sie können sich über ISA direkt zu Lehrgängen in Ihrer Nähe anmelden.

Kontakt

Lemanzyk
Stefan Lemanzyk Projektreferent
68

68 Unterrichtsstunden bis zu Ihrem IHK-Zertifikat

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