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    Versicherungen und Finanzen (Fachwirte)

    Verordnung vom 1. Januar 2009 über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachwirt für Versicherungen und Finanzen/Geprüfte Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen

    Ziel der Prüfung

    Ziel der Prüfung ist es, festzustellen, ob die zu prüfende Personen die notwendigen Kompetenzen und Erfahrungen hat, um in der Versicherungs- und Finanzwirtschaft sowie in entsprechenden Organisationseinheiten anderer Wirtschaftsunternehmen eigenständig verantwortungsvolle Positionen ausüben kann.
    Die zu prüfende Person soll in der Lage sein, durch ein umfassendes und vertieftes Verständnis von Kernprozessen der Versicherungs- und Finanzwirtschaft sowie durch ausgeprägte Problemlösefähigkeiten in sich verändernden Situationen verschiedene Aufgaben wahrnehmen zu können.

    Situation

    Geprüfte Fachwirte für Versicherungen und Finanzen sind qualifiziert, in der Versicherungs- und Finanzwirtschaft sowie in entsprechenden Organisationseinheiten anderer Wirtschaftsunternehmen eigenständig verantwortungsvolle Aufgaben auszuüben.
    Dazu zählt insbesondere

    • das Analysieren und Bewerten betrieblicher Sachverhalte auf der Basis betriebswirtschaftlicher, volkswirtschaftlicher und rechtlicher Zusammenhänge sowie die sich daraus ergebende Ableitung begründbarer Handlungsschritte;
    • das Durchführen von Risikoanalysen und Bedarfsermittlungen sowie die Entwicklung kundenorientierter Problemlösungsstrategien für private und gewerbliche Risiken;
    • die Wahrnehmung von Führungs- und Qualifizierungsaufgaben sowie die Konzeption und Durchführung von Projekten unter systematischer und zielorientierter Anwendung von Führungsgrundsätzen und Kommunikationstechniken;das Anstoßen der Entwicklung innovativer Produkte sowie das Mitwirken in Projekten zur Produktentwicklung;
    • Das Wahrnehmen qualifizierter Aufgaben in einem der gewählten betrieblichen Kernprozesse:
      a. im Vertriebsmanagement: die Organisation und Optimierung von Geschäftsprozessen im Vertrieb;
      b. im Risikomanagement: das Managen komplexer Risiken oder
      c. im Schaden/-Leistungsmanagement: das Bearbeiten komplexer Schaden- und Leistungsfällen unter Berücksichtigung von Assistance-Leistungen.


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