Gesundheits- und Sozialwesen (Fachwirte)
Verordnung zur Prüfung zum Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt/Geprüfte Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen vom 21. Juli 2011, geändert durch Art. 56 der Verordnung vom 9. Dezember 2019Ziel der Prüfung
Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die notwendigen Qualifikationen und Erfahrungen vorhanden sind, um in verschiedenen Bereichen und Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, insbesondere in ambulanten, stationären und teilstationären Einrichtungen, Organisationen, Institutionen und Verbänden als auch bei einer selbstständigen Tätigkeit, eigenständig komplexe fachliche und verantwortliche Aufgaben der Planung, Führung, Organisation und Kontrolle unter Nutzung betriebswirtschaftlicher und personalwirtschaftlicher Steuerungsinstrumente auszuüben.
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