Englisch (Zusatzqualifikation für kaufmännische Auszubildende)
Rechtsvorschrift für die Prüfung Zusatzqualifikation Fremdsprache für kaufmännische Auszubildende vom 24. Juni 2004Ziel der Prüfung
Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfungsteilnehmer fremdsprachliche Fähigkeiten und Fertigkeiten besitzt, die in der betrieblichen Praxis im kaufmännischen Bereich erforderlich sind. Die Prüfung ist auf dem Niveau B2, und umfasst schriftliche und mündliche Kommunikation, letztere direkt und per Telefon, ferner Hör- und Leseverstehen in der Umsetzung in die deutsche Sprache.
Informationen für Prüfungsteilnehmende |
Zusatzdateien, Aktualisierungen und Ergänzungen |
GemeinsamPrüfen