Diätköche
Besondere Rechtsvorschrift für die IHK-Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Diätkoch/Geprüfte Diätköchin gemäß § 54 in Verbindung mit § 79 Abs. 4 BerufsbildungsgesetzZiel der Prüfung
Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum Geprüften Diätkoch/zur Geprüften
Diätköchin und damit die Befähigung, folgende im Zusammenhang stehende Aufgaben selbstständig und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können:
- Planen und Erstellen nährstoffoptimierter Speisepläne anhand ernährungsphysiologischer und betrieblicher Vorgaben, Mitarbeiten bei der Zusammenstellung von Diätkatalogen in interdisziplinären Teams, Ableiten von Kostformen und Ernährungsanforderungen für verschiedene Zielgruppen;
- Bewerten und Disponieren von Produkten für die Zubereitung spezifischer Kostformen und Diäten;
- Informieren von Mitarbeitern bezüglich Koch- und Küchentechniken bei der Speisenzubereitung, Führen der zugeordneten Mitarbeiter bei Organisation und Zubereitung von Diäten, Umsetzen von Vorgaben, Verordnungen und Gästewünschen, Beachten der Vorgaben der Diätverordnung und des Lebensmittelrechts;
- Fach- und sachgerechtes Einsetzen von Lebensmitteln und Zubereiten von Speisen nach ärztlichen Verordnungen, Mitarbeiten bei der betrieblichen Qualitätssicherung für den Bereich der Diätküche einschließlich Erstellen der erforderlichen Dokumentationen;
- Nutzen von Medien zur Informationsbeschaffung, Mitwirken bei der Ernährungsbildung und -erziehung, Informieren über vorhandene Speisenangebote und Dienstleistungen, Mitwirken bei Vertriebs- und Marketingaktivitäten.
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