Mündliche Prüfung auf Master-Niveau
Leitplanken für die DurchführungGleich vorneweg: Geprüfte Betriebswirte brauchen sich vor Betriebswirten mit einem Hochschulabschluss nicht zu verstecken. Das bestätigen viele Personalerinnen und Personaler durch ihre Einstellungsentscheidungen: Die aktuelle Arbeitslosenquote von Personen mit einem Abschluss der Höheren Berufsbildung ist niedriger als bei Akademikern (vgl. Artikel „Zufriedene Absolventinnen und Absolventen …“).
Mit der Bezeichnung „Master Professional“ kommt auch im Titel zum Ausdruck, was viele Unternehmen an den durch die IHKs geprüften Betriebswirten so schätzen: gesicherte Berufserfahrung und konsequent auf die berufliche Praxis im Unternehmen ausgerichtete Qualifikationen.
Genau daran hat sich auch in der überarbeiteten Prüfungsordnung für den Abschluss „Geprüfter Betriebswirt nach dem Berufsbildungsgesetz und Geprüfte Betriebswirtin nach dem Berufsbildungsgesetz – Master Professional in Business Management nach dem Berufsbildungsgesetz“ nichts geändert. Die schriftliche und die mündliche Prüfung geben den Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmern die Gelegenheit, ihre während des Lehrgangs erworbenen Handlungskompetenzen für die berufliche Praxis zu zeigen. Die Prüfungsordnung und somit auch die mündliche Prüfung folgen strukturell und inhaltlich der Idee, dass sich berufliche Kompetenz durch berufstypisches Handeln entlang der typischen Geschäftsprozesse zeigt. Somit geht es in der Prüfung nicht um die Abfrage von Wissen, sondern um fachlich gutes und begründetes Handeln.
Orientierungshilfe der DIHK
Die Orientierungshilfe der DIHK skizziert, wie diese Ausrichtung der Prüfung genauer zu verstehen ist. Sie erläutert außerdem die Rahmenbedingungen, die schon deshalb für die Prüfung gelten, weil der Abschluss dem Niveau 7 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) (www.dqr.de) zugeordnet ist.
Für alle, die sich von der Qualität und dem gesicherten Niveau der Höheren Berufsbildung ein realistisches Verständnis verschaffen wollen, lohnt sich somit der Blick in die Orientierungshilfe. Angesprochen sind insbesondere
- Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer,
- Prüferinnen und Prüfer,
- Dozentinnen und Dozenten sowie
- Personalerinnen und Personaler
Die Orientierungshilfe als PDF finden Sie hier (PDF, 268 KB).